Respekt vor der Autonomie eines psychisch kranken Menschen- der Weg in die Zwangsmaßnahme? ein Denkanstoß In unserem Land ist es mit den Gesetzen vereinbar, psychisch schwerkranke Menschen, die zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage sind und auch nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen oder Hilfe für sich zu beschaffen, sich selbst zu überlassen. Es wird hingenommen, dass die Menschen körperlich und sozial verelenden. Als Grund wird angeführt, es sei die Autonomie eines psychisch kranken Menschen zu respektieren. Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es im Grundgesetz. Ist es menschenwürdig - einen kranken Menschen sehenden Auges verelenden zu lassen? - einen kranken Menschen mit Polizeigewalt in Handschellen in die Klinik zu bringen? - den Tod eines kranken Menschen im Polizeieinsatz zu riskieren? - einen kranken Menschen seiner Freiheit zu berauben und ihn zwangsweise zu behandeln ohne zuvor mildere Mittel versucht zu haben? Menschenwürdig ist es, alles zu versuchen, um diese Konsequenzen des tatenlosen Zusehens zu vermeiden durch: - frühzeitige und geduldig wiederholte Hilfsangebote - aufsuchende Hilfsangebote - Hilfsangebote auch dann, wenn der kranke Mensch sie zunächst ablehnt Angehörige fordern: - ein anderes Denken und eine andere innere Haltung vieler Akteure. Es muss Schluss sein mit der Einstellung: Wer sich nicht selbst um Hilfe bemüht, dem kann man nicht helfen. - Leitlinien psychiatrischen Handelns dürfen nicht juristische Betrachtungen sein, sondern menschliches Mitgefühl und das Bestreben, Schlimmerem vorzubeugen - angeblicher Respekt vor der Autonomie eines psychisch kranken Menschen darf keine Entschuldigung für Untätigkeit sein. - die Einsicht, dass gerade der Respekt vor Autonomie und Würde eines psychisch kranken Menschen es gebieten, ihn nach Möglichkeit vor entwürdigenden Situationen zu bewahren - professionell in der Psychiatrie Tätige sollten es als eine Herausforderung ihrer fachlichen Fähigkeiten ansehen, gerade zu schwerkranken Menschen eine Beziehung aufzubauen, die als Grundlage für weiteres Handeln dienen kann. - Bereitstellung der nötigen finanziellen und personellen Ressourcen - weniger Geld für stationäre Zwangsbehandlung, mehr Geld für aufsuchende ambulante Betreuung Es wird vermutlich nicht immer gelingen, einen psychisch kranken Menschen vor entwürdigenden Situationen zu bewahren. Wird jedoch der Versuch unterlassen, ist dies unterlassene Hilfeleistung. H.J.Meyer, LV Apk Hamburg 11.9. 2015
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Gemeinsamer Aufruf von Landesverbänden der Angehörigen psychisch kranker Menschen An alle Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, Psychiatrie und Krankenversicherung Menschenwürde wahren, Zwangseinweisung vermeiden, aufsuchende Hilfen stärken Das psychiatrische Versorgungssystem weist gravierende Lücken auf. Gerade schwerkranke Menschen, die ihre Hilfsbedürftigkeit nicht erkennen oder die nicht in der Lage sind, Hilfen einzufordern, werden vom Versorgungssystem nicht erreicht. Als Grund wird angeführt, es sei nicht möglich, ohne die Zustimmung des kranken Menschen irgendetwas zu unternehmen, seine Autonomie sei zu respektieren. Als Folge fehlender Behandlung kommt es nicht selten zu Zwangseinweisungen, Einweisung in die Forensik, schweren Schäden der materiellen oder sozialen Situation. Wir sind der Meinung: Gerade der Respekt vor Würde und Autonomie eines psychisch kranken Menschen erfordert es, alles zu tun, um ihn möglichst vor potentiell entwürdigenden Maßnahmen wie Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung zu bewahren. Respekt vor der Autonomie eines psychisch kranken Menschen darf keine Entschuldigung für Untätigkeit sein. Wir fordern: Das psychiatrische Versorgungssystem ist weiter zu entwickeln. Es sind aufsuchende Hilfsangebote zu schaffen. Es sind auch dann Hilfen anzubieten, wenn der psychisch kranke Mensch sie nicht selbst anfordert oder zunächst sogar ablehnt. Ziel muss sein, ohne Zwang die Zustimmung des kranken Menschen zu einer Hilfe zu erreichen. Es müssen Hilfsangebote so beschaffen sein, dass schwerkranke Menschen sie annehmen können. Eine Klinikeinweisung mit Zustimmung des kranken Menschen schafft eine bessere Grundlage für die therapeutische Arbeit als eine Zwangseinweisung. Bitte unterstützen Sie unsere Forderung, unterzeichnen Sie diesen Aufruf, als Vertreter einer Institution oder als Einzelperson, verbreiten Sie diesen Aufruf weiter. Teilen Sie Ihre Unterstützung mit durch eine E-mail an drhjmeyer@t-online.de oder per Briefpost an Angehörige psychisch Kranker, LV Hamburg, Wichmannstr. 4 Haus 2, 22607 Hamburg Damit erklären Sie Ihr Einverständnis, als Unterstützer auf dieser Website genannt zu werden
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Von Hans Jochim (21. März 2015, 17:17) |
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Von Tina (12. Januar 2018, 11:17) |